Re: (Sonstiges) off topic: Instandhaltungs- und Schönheitsreparaturen


[ verfasste Antworten ] [ Thread-Anfang ] [ Aussensaiter-Forum ]

Beitrag von Falk vom Juli 19. 2010 um 09:52:12:

Als Antwort zu: (Sonstiges) off topic: Instandhaltungs- und Schönheitsreparaturen geschrieben von muelrich am Juli 18. 2010 um 13:55:15:

Moin Uli,

: Im Netz habe ich jedoch gefunden, dass eine wirksame Kleinreparaturklausel keine anteilige Kostenübernahme für höhere Rechnungen enthalten darf.

Ich hab mich letztes Jahr mit dem Thema beschäftigt, hab die Links dazu jetzt aber nicht mehr parat - erinnere mich aber, genau von dieser Anforderung bezüglich der Wirksamkeit gelesen zu haben.

Grundsätzlich sind auch Kleinreparaturen eigentlich Sache des Vermieters. Es wird natürlich gerne versucht, diese Kosten auf den Mieter abzuwälzen. In sofern erscheint es nicht unlogisch, wenn an solche abweichenden Vereinbarungen gewisse Anforderungen gestellt werden. Dazu sollte es aber etliches Material im Netz geben.

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/bagatellschaden.htm

Gruß Falk




verfasste Antworten:



Dieser Beitrag ist älter als 3 Monate und kann nicht mehr beantwortet werden.