Re: (Sonstiges) Bandname / Rechte


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Beitrag von Falk vom März 26. 2007 um 12:36:00:

Als Antwort zu: Re: (Sonstiges) Bandname / Rechte geschrieben von Michael (Jacuzzi) am März 25. 2007 um 13:11:00:

Tachchen,

: Ja. Im Markenrecht gilt das Prioritätsprinzip. Das heißt, dass eure rechtmäßige Vorbenutzung nicht durch nachträgliche Eintragung unrechtmäßig wird. Oder, in verständlichem Deutsch: Wenn Bäcker Schmidt seit 10 Jahren in Wanne-Eickel bäckt, dann kann keine (jüngere) Eintragung dies unrechtmäßig machen.

Außer, wenn im Einzelfall der Richter (sprich Möchtegernhalbgott in schwarz) das mal wieder ganz anders sieht - so wie bei uns geschehen. Wir hatten bei vier Wort-Bild-Marken, die die Konkurrenz sich in gaaanz böser Absicht später hat eintragen lassen, 'ne vierfache Markenrechtsverletzung an der Backe.

Gruß Falk


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