Ärger in der Bucht


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Beitrag von falk vom Januar 08. 2006 um 19:49:14:

Liebes Volk,

Es mußte ja mal so kommen. Bislang ging bei meinen eBay-Käufen immer alles gut. Nun hat's mich auch erwischt. Ich habe einen alten Lautsprecher gekauft, der gleich zwei Defekte aufwies. Zum einen wurden die Anschlußdrähte mit Bindfaden an der Membran angenäht (das muß man sich mal vorstellen!), außerdem kratzt er. In der Beschreibung stand davon nichts - das Teil war lediglich als gebraucht beschrieben. Die Kreuzstiche waren auf dem Foto auch nicht zu erkennen. Ich hab den Verkäufer erst mal ganz sachlich angemailt - mal sehen, wie er reagiert.

Wie ist eigenlich die Rechtslage - kann ich auf Rückabwicklung des Kaufvertrages bzw. auf Minderung bestehen? Der Mann ist zwar offenbar nicht gewerbsmäßig tätig, aber er hat immerhin zwei entscheidende Punkte verschwiegen. "Gebraucht" und "defekt" ist schließlich ein wesentlicher Unterschied.

Gruß Falk


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