Re: Umgangston hier ist ... (war: A...)


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Beitrag von KlausP vom Dezember 16. 2005 um 19:34:46:

Als Antwort zu: Re: Umgangston hier ist scheisse (war: Arschloch...) geschrieben von The stooge am Dezember 16. 2005 um 19:18:43:

Hallo, Mathias

danke für diese Info.

Ich habe dazu was Anderes gefunden:

Asylbewerberleistungsgesetzes vom 25. August 1998, BGBl I vom 25.8.1998, S. 2505.
....(3) Die zuständige Behörde stellt die ärztliche und zahnärztliche Versorgung einschließlich der amtlich empfohlenen Schutzimpfungen und medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen sicher. Soweit die Leistungen durch niedergelassene Ärzte oder Zahnärzte erfolgen, richtet sich die Vergütung nach den am Ort der Niederlassung des Arztes oder Zahnarztes geltenden Verträgen nach § 72 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Die zuständige Behörde bestimmt, welcher Vertrag Anwendung findet...

Das klingt für mich als würde die Amt für Anerkennung... oder wie es auch immer heißt die Behandlungen bezahlen.
Quelle: http://www.asyl-saar.de/leistungsgesetz.html

Gruß Klaus




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