Re: (Sonstiges) Gema Warnung


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Beitrag von burke vom Oktober 05. 2005 um 22:20:24:

Als Antwort zu: Re: (Sonstiges) Gema Warnung geschrieben von rolli am Oktober 05. 2005 um 22:10:45:

Moin,

Das stimmt falls Deine Songs nicht bei der Gema gemeldet sind. Aber du musst dann Deine Urheberschaft nachweisen.

...was Du (bzw. der zuständige Veranstalter, der zunächst vergütungspflichtig ist) mit dem Aufüllen eines GEMA-Zettels beim Gig ja auch tu(s)t. Das sind diese lustigen Tabellenzettel, die Hobbybands immer ausfüllen müssen, Formblatt wird von der GEMA gerne zur Verfügung gestellt. Machen wir bei 80% unserer Mucken, die restlichen 20% interessiert es nicht (wobei der böse GEMA-Mann im Trenchcoat immer auftauchen kann, und dann muß der Veranstalter sich mit dem herumschlagen).

Ob Du da gelogen hast, können die natürlich schnell nachschauen. Aber über die Urheberschaft meiner Songs muß bei der GEMA nix Gegenteiliges hinterlegt sein; und sofern ich nicht Mitglied bei dem Verein bin, müssen die mir schon ganz konkret sagen, warum ich was bezahlen soll.

Wenn ich wiederum immer wieder höre, daß andere Dorfbands meine Songs covern, ist es sehr sinnvoll GEMA-Mitglied zu werden. Dann muß ich nicht immer selber zu den entsprechenden Auftritten und kassieren, das macht dann die GEMA wie eine Art Inkassounternehmen für mich.

Gruß
burke


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